Das Alpengebiet Österreichs umfasst rund zwei Drittel der Staatsfläche, liegt, – mit Ausnahme der Gebiete der im Rheindelta westlich des Hauptstroms des Alpenrheins gelegenen Vorarlberger Gemeinden Fußach, Höchst und Gaißau -, gänzlich im Gebiet der Ostalpen und erstreckt sich sowohl auf Gebiete des Äußeren-, als auch des Inneren Alpenbogens.
Innerhalb Österreichs kann als „Grobabgrenzung“ die Donau als Nordgrenze des Alpengebietes gesehen werden. Wie die Detailbeschreibung der Grenze des österreichischen Alpengebietes (siehe Folgekapitel) zeigen wird, erreicht das Alpengebiet innerhalb Österreichs nur über kurze Strecken das rechte (südliche) Donauufer und es endet ansonsten auch nicht immer in der sich am rechten Donauufer ausbreitenden Ebene des Donautales. Im Westteil des österreichischen Abschnittes des Donau-Flusslaufes zwischen der deutschen Grenzstadt Passau und der niederösterreichischen Stadt Krems wird die Donau im Norden vom nichtalpinen Mittelgebirgszug der Böhmischen Masse (auch Böhmisches Massiv oder Böhmisches Hochland und auf Tschechisch Český masiv genannt) begleitet. Das Gebiet wird in Bayern Bayerischer Wald und in Österreich Mühlviertel (Nordteil des Bundeslandes Oberösterreich) und Waldviertel (Nordwestteil des Bundeslandes Niederösterreich) genannt.
Die Donau durchbricht abschnittsweise die Böhmische Masse, sodass kleinere Gebietsteile am Südrand dieses nichtalpinen Mittelgebirgszuges am rechten Donauufer liegen und daher dort das Alpengebiet das Donautal gar nicht erreicht. Schon beim Grenzübertritt nach Österreich säumt der der Böhmischen Masse (Bayerischer Wald) zuzuordnende oberösterreichische Sauwald das südliche Donauufer.
Östlichstes am rechten Donauufer liegende Gebiet der Böhmischen Masse ist der sich von Melk bis Krems erstreckende in Niederösterreich gelegene Dunkelsteinerwald, dessen Ostabhänge sich in der sich an beiden Donauufern ausbreitenden Ebene des Tullnerfeldes verlieren. Dieser vom Waldviertel (linkes Ufer) und Dunkelsteinerwald begrenzte Flussabschnitt wird Wachau genannt.
Der östliche Teil des nördlich der Donau liegenden Gebietes von Niederösterreich heißt Weinviertel, dessen gleichnamiges Hügelland als Karptenvorland der Äußeren Westkarpaten gilt und im Süden vom Tullnerfeld, in das der bis zu 40 m hohe Wagram genannte langgestreckte südlichste Hügelzug (im Bild unten) des Weinviertler Hügellandes abfällt, begrenzt wird.
Südlich der Donau fallen die Höhenzüge des Wienerwaldes, der östlichsten (und letzten) am Alpenhauptkamm liegenden Gebirgsgruppe in die sich in Ostrichtung immer mehr zur Donau hin verengende Ebene des Tullnerfeldes ab, an dessen Ostende die Alpen schließlich das Donauufer erreichen und die Donau durch die Wiener Pforte genannte Talenge im Grenzgebiet von Niederösterreich und Wien den Alpenhauptkamm zwischen Leopoldsberg (rechtes Ufer) und Bisamberg (einziges am linken Donauufer gelegene Alpengebiet) durchbricht, im Stadtgebiet von Wien das Alpengebiet verlässt und in die Ebene des Wiener Beckens, in dem auch die nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Stadtgebiete von Wien liegen, übertritt.
Am Ostrand des Stadtgebietes von Wien kehrt die Donau sodann auf niederösterreichisches Gebiet zurück und durchfließt die Ebene des Wiener Beckens, deren zum Weinviertel gehörender am linken Donauufer gelegene Teil Marchfeld heißt.
Nach linksseitigem Zufluss der die Grenze zwischen Österreich und der Slowakei bildenden March (im Bild unten) wird die Donau selbst für rund 8 km zum Grenzfluss. In diesem Abschnitt durchbricht sie die auch Kleine Karpaten genannten südwestlichsten Ausläufer der Inneren Westkarpaten durch die zwischen Thebener Kogel (linkes slowakisches Ufer) und Hundsheimer Berg (rechtes österreichisches Ufer) gelegene Hainburger oder auch Thebener Pforte (slowak: Devínska brána) genannte Talenge und tritt danach auf slowakisches Staatsgebiet über.
Das österreichische Alpengebiet liegt fast ausschließlich in den Ostalpen. Die von der Lehrmeinung einhellig als Westalpen/Ostalpen-Grenze definierte Trennlinie Bodensee-(Alpen)Rhein-Hinterrhein-Hüscherenbach-Splügenpass-Liro-Mera-Comosee-Untere Adda berührt das österreichische Staatsgebiet nur in ihrem nördlichen Verlauf vom Ostende des Bodensees (entlang dem Alpenrhein in Südrichtung aufwärts) bis Liechtenstein.
Wie auch im Band 4 ausführlich dargestellt, wurde im 19. Jahrhundert beim Wiener Kongress der südlich des Bodensees auch Alpenrhein genannte Flusslauf des Rheins zwischen der an der Liechtensteiner Grenze gelegenen Grenzortschaft Bangs (heute Gemeindegebiet von Feldkirch) und der (Alpen)Rheinmündung in den Bodensee als Grenze zwischen der Eidgenossenschaft (Kanton St. Gallen) und dem Habsburgerreich bestimmt. Dieser Flussabschnitt ist Teil der oben definierten geographischen Westalpen/Ostalpen-Grenze und trennt topographisch das Gebiet der Appenzeller Alpen (östlichste Gebirgsgruppe der Westalpen) im Westen von dem den Ostalpen zuzuordnenden Gebiet des Bregenzerwaldes im Osten.
Im 20. Jahrhundert wurde der Flusslauf des (Alpen)Rheins im Zuge von Regulierungsarbeiten an mehreren Stellen künstlich verändert bzw. begradigt, wobei jedoch der ursprüngliche Staatsgrenzenverlauf stets unangetastet blieb. Eine dieser Korrekturen erfolgte nördlich der Grenzortschaft Lustenau, nach der der grundsätzlich in Süd-Nordrichtung fließende Alpenrhein in Westnordwestrichtung drehte und zwischen den am rechten (nördlichen) Ufer gelegenen österreichischen Grenzortschaften Höchst und Gaißau und den am gegenüberliegenden linken Ufer gelegenen Schweizer Ortschaften St. Margrethen und Rheineck seiner Mündung am sogenannten Rheinspitz bei Altenrhein zustrebte. Durch den sogenannten Fußacher Durchstich wurde dann der Alpenrhein am Nordrand Lustenaus von Westnordwest- in Nordrichtung direkt zum Bodensee geleitet und er mündet nun im Gemeindegebiet von Hard zwischen den am südlichen Bodenseeufer gelegenen beiden Vorarlberger Ortschaften Hard im Osten und Fußach im Westen als innerösterreichischer Fluss delta- und halbinselnbildend (siehe Bild unten) in den Bodensee.
Der nunmehr Alter Rhein genannte ursprüngliche Flusslauf verblieb als Staatsgrenze und bildet seither die Westgrenze des Rheindeltas. Die ursprünglich am rechten Rheinufer gelegenen Ortschaften Höchst und Gaißau liegen, – genauso wie die weiter nördlich gelegene Ortschaft Fußach samt der kleinen, zum Gemeindegebiet von Hard gehörenden am linken Rheinufer im Mündungsbereich gelegenen Ansiedlung In der Schanz -, nunmehr innerhalb des Rheindeltas, und zwar südlich des Bodensees und westlich des Rhein-Hauptstroms und somit definitionsgemäß im Westalpengebiet.
Am Gebiet des der Schweizer (West)Alpengruppe Appenzeller Alpen vorgelagerten und sich bis zum Südufer des Bodensees erstreckenden Alpenvorlandes hat somit nicht nur Deutschland durch die am Südufer des Bodensees gelegenen Stadtteile Paradies und Altstadt der zu Deutschland (Baden-Württemberg) gehörenden Stadt Konstanz einen 2 km² großen Anteil, sondern auch Österreich, wobei der rund 40 km² große österreichische Anteil am Westalpengebiet erst im Jahr 1900 künstlich geschaffen worden ist. Im Bild unten ist in der rechten unteren Bildecke der Rheinspitz (Mündung des Altarms Alter Rhein) erkennbar; am linken Bildrand ist in der Bildmitte die Mündung des Hauptstromes des Alpenrheins zu sehen; dazwischen liegt das Gebiet des beschriebenen 40 km² großen österreichischen Westalpengebietes, in dem die Gemeindegebiete von Fussach, Höchst und Gaißau liegen.
Dazu sei ergänzend angemerkt, dass im Jahr 1923 südlich (oberhalb) von Lustenau eine weitere Rheinbegradigung vorgenommen wurde. Die heute zur St. Gallener Gemeinde Diepoldsau vereinigten Ortschaften Diepoldsau und Schmitter lagen innerhalb einer ausgedehnten Ostschleife des Alpenrheins an dessen linkem Ufer. Durch die Diepoldsauer Durchstich genannte Rheinbegradigung wurde südlich des Ortsgebietes von Diepoldsau (im Bild unten in der oberen Bildmitte) der damals dort von Nord- in Nordostrichtung drehende Alpenrhein in Nordrichtung um – und am westlichen Ortsrand über Schweizer Staatsgebiet vorbeigeleitet, bis er sein altes, die Staatsgrenze bildendes Flussbett wieder erreichte.
Da auch in diesem Fall die auch nach dem 1. Weltkrieg unverändert gebliebene Staatsgrenze der nunmehrigen Republik Österreich (Bundesland Vorarlberg) zur Schweiz nicht verändert wurde und diese entlang des nunmehrigen rechten Rhein-Altarmes verläuft, liegt das Ortsgebiet von Diepoldsau seither am rechten Rheinufer und somit definitionsgemäß im Ostalpengebiet. Daher hat die Schweiz seither auch einen kleinen Anteil im Ausmaß von rund 7 km² am sich bis in die Rheintalebene erstreckenden, ansonsten rein österreichischem Gebiet des Bregenzerwaldes; bzw. erstreckt sich der Kanton St. Gallen nunmehr auch auf Ostalpengebiet.
Der Alpenhauptkamm und mit ihm die dort gleichverlaufende, die Gebiete des Äußeren Alpenbogens von jenen des Inneren Alpenbogen trennende Hauptwasserscheide der Alpen erreicht Österreich im Gebiet des Reschenplateaus, das die Rätischen Alpen im Westen von den Ötztaler Alpen im Osten trennt und seit 1919 Grenzpass zwischen Italien (Südseite) und Österreich (Nordseite) ist. Die auf der Kammlinie am Nordufer des Reschensees gelegene Ortschaft Reschen am See (im Bild unten) gehört gänzlich zu Italien.
Hier sei einschiebend angemerkt, dass Staatsgrenzen, die auf Basis diverser Friedensverträge des 20. Jahrhunderts im Hochgebirge entlang von Kamm- und Gipfelketten bzw. Wasserscheiden neu gezogen worden sind, nicht immer exakt auf der Kammlinie (Wasserscheide) verlaufen, sondern (vor allem im Bereich von Verkehrsübergängen) aus militärstrategischen Gründen letztendlich einige 100 m unterhalb der Kammlinie (auf der Seite des jeweiligen Kriegsverlierers) festgesetzt worden sind. Dies gilt im Bereich des Alpenhauptkamms sowohl für die Grenzziehung zwischen Italien und Österreich auf Basis des Friedensvertrages von St. Germain 1919 (Siegermacht Italien), als auch in Teilabschnitten für den heutigen Grenzverlauf zwischen Italien und Frankreich, der auf Basis des Friedensvertrages von Paris 1947 (Siegermacht Frankreich) festgelegt worden ist.
Weitere Gründe für von der Kammlinie (Wasserscheide) abweichenden Grenzverlauf sind neben nachträglichen Grenzkorrekturen durch zwischenstaatliche Vereinbarungen jene Grenzabschnitte, die über vergletschertes Gebiet verlaufen, der tatsächliche topographische Verlauf der Wasserscheide schwer feststellbar ist und vom seinerzeitigen internationalen Grenzregelungsausschuss aus Einfachheitsgründen die Grenzziehung bei Übergletscherungen in Form von geraden Linien festgesetzt worden ist. Dies ist beispielsweise der Grund dafür, dass die in den Ötztaler Alpen beim Tisenjoch auf der Österreich zugeneigten Seite der Wasserscheide gelegene Fundstelle der im Jahr 1991 entdeckten als „Ötzi“ bekannt gewordenen Eismumie in Italien, nämlich 92 m entfernt von der im Jahr 1922 festgelegten geraden Grenzlinie, liegt.
In den niedriger gelegenen und teilweise besiedelten Gebieten, in denen ebenfalls eine Neufestsetzung von Staatsgrenzen entlang von Wasserscheiden erfolgte, sind andere, vor allem praxisbezogene und wirtschaftliche Gründe für von der Kammlinie abweichenden Grenzverlauf verantwortlich, zumal es seinerzeit tunlichst vermieden werden sollte, zusammenhängendes Ortschaftsgebiet zu teilen. Dies betrifft vor allem die ebenfalls auf dem Friedensvertrag von St. Germain basierende Grenzziehung zwischen Österreich und Slowenien (damals SHS-Staat). Aber auch außerhalb des Ortsgebietes im gebirgigen Teil liegen Betriebe (Bauernhöfe samt zugehörigen Ländereien) direkt auf der gemäß Friedensvertrag als Grenze festgelegten Wasserscheide (z.B. entlang des zu den Lavanttaler Alpen gehörenden bis über 1.000 m hohen auf Slowenisch Kozjak genannten Gebirgszug Poßruck, der die Drau/Mur-Wasserscheide bildet), deren wirtschaftliche Existenz durch eine Teilung vernichtet worden wäre. Um dies zu verhindern war es in Einzelfällen den Eigentümern sogar möglich, zu optieren, welchem Staatsverband das Betriebsgebiet zugesprochen werden sollte, wodurch sich der dort mehrmals die Wasserscheide querende Staatsgrenzenverlauf erklärt. Ähnliches gilt für den heutigen Grenzverlauf Österreich/Ungarn und auch Slowenien/Ungarn.
Im Rahmen gegenständlicher Ausführungen bleiben bei entlang von Kamm- und Gipfelketten verlaufenden Grenzverlaufsbeschreibungen derartige Abweichungen unberücksichtigt und es wird von der die Wasserscheide bildenden Kammkette ausgegangen. Nur bei gravierenderen Abweichungen, wie zum Beispiel im Reschengebiet, werden diese ausdrücklich erwähnt. Der dort mit dem Hauptkamm der Rätischen Alpen (gemäß Alpenvereinseinteilungsschema Sesvennagruppe) und der Donau(Inn)/Adria(Etsch)-Wasserscheide idente Alpenhauptkamm erreicht von Süden als Grenzkamm zwischen der Schweiz und Italien kommend den westlich des Reschenplateaus gelegenen Äußeren Nockenkopf (2.770 m), an dem die Wasserscheide Inn/Etsch (und damit die ununterbrochene Kamm- und Gipfelkette des Alpenhauptkammes) die Staatsgrenze verlässt und in Ostrichtung innerhalb Italiens zwischen dem Tal des Valmiurbach genannten Oberlaufes des Innzubringers Stillebach und dem Tal des Faltelangebaches, der über den Pilzer Bach den Etsch-Stausee Reschensee erreicht, zur Reschenalpe (2.000 m) verläuft, von dort in Nordostrichtung über das Fallierteck (1.750 m) zur am Nordrand der Ortschaft Reschen gelegenen Scheitelhöhe (1.507 m) des Reschenpasses abfällt, in die Ötztaler Alpen übergeht, die Etschquelle nördlich passierend zum Plamord (2.071 m) ansteigt und sich knapp vor der Bergkastelspitze (2.912 m, Bild unten) am Mitterkopf (2.755 m) mit der italienischen Staatsgrenze (nunmehr zu Österreich) wieder vereinigt.
Die italienisch/schweizerische Staatsgrenze folgt ab dem Äußeren Nockenkopf die Nordrichtung beibehaltend und ins Gebiet des Äußeren Alpenbogens eintreten der vom Alpenhauptkamm abzweigenden, das Stillebachtal vom Inntal (Engadin) trennenden und schließlich im Talgrund des Engadin bei der Einmündung des Stillebaches in den Inn endenden Gipfelkette über Jochbodenkopf (2.802 m), Piz Nair (2.743 m) und Grubenjoch (2.647 m) zum Piz Lad (2.808 m), von dem sie zur am Nordabhang des Piz Lad auf 2.179 m Seehöhe gelegenen Dreiländerecke Italien/Schweiz/Österreich (im Bild unten) abfällt.
Während die Staatsgrenze Schweiz/Österreich weiter in Nordrichtung ins Engadin bei Martina (dt: Martinsbruck, im Bild unten mit Grenzbrücke) abfällt, verläuft die italienisch/österreichische Grenze in Ostrichtung die Nordostabhänge des Piz Lad umschmiegend und allmählich an Höhe verlierend bis zu dessen Ostabhang beim Gehöft Tendres (1.700 m).
Von Tendres fällt die Staatsgrenze in Ostrichtung zum Stillebachursprung (Zusammenfluss von Tentreserbach und Valmiurbach) ab, quert in die Ötztaler Alpen übergehend den Stillebach und danach die Straßen-Nordauffahrt zum Reschenscheideck (1.507 m) rund 1,5 km unterhalb der Scheitelhöhe auf 1.455 m Seehöhe (siehe Bild unten), steigt durch den Kompatschwald zum in der Alpenhauptkammkette liegenden Mitterkopf an und vereinigt sich dort wieder mit der Inn/Etsch-Wasserscheide.
Daraus ergibt sich, dass der Alpenhauptkamm (und damit die die Gebiete des Äußeren vom Inneren Alpenbogen trennende Alpenhauptwasserscheide) die österreichische Grenze nicht schon in den Rätischen Alpen, denen der Westteil des Reschenplateaus zuzuordnen ist, sondern erst östlich der Reschenpasshöhe in den Ötztaler Alpen erreicht.
Ab dem Mitterkopf verläuft der Alpenhauptkamm in Ostrichtung weiterhin das österreichische Staatsgebiet nur als Grenzkamm berührend entlang der Hauptkämme der Ötztaler-, Stubaier- und Zillertaler Alpen bis zu der bereits in der Hauptkammkette der Hohen Tauern gelegenen Dreiherrnspitze, nach der er auf österreichisches Staatsgebiet als Grenzkamm zwischen den Bundesländern Salzburg und Kärnten übertritt und anschließend, – in grundsätzlicher Ostnordostrichtung Gebiete der Bundesländer Salzburg, Steiermark und Niederösterreich durchlaufend -, die zur Gänze innerhalb Österreichs gelegenen Gebirgsgruppen Niedere Tauern, Ennstaler Alpen, Hochschwabgruppe und Mürzsteger Alpen passiert, in denen er beim bereits in Niederösterreich gelegenen Gipfel des Gippel die Alpenhauptwsserscheide verlässt und ins Gebiet des Äußeren Alpenbogens eintritt.
Nach der Trennung von der Alpenhauptwasserscheide durchläuft die Kammkette als Geographischer Alpenhauptkamm noch die ebenfalls gänzlich innerhalb Österreichs gelegenen Gebirgsgruppen Gutensteiner Alpen und Wienerwald, erreicht als solcher das nördliche Stadtgebiet der Bundeshauptstadt Wien, wird dort von der Donau an der Wiener Pforte durchbrochen, erhebt sich am linken Donauufer noch zum Bisamberg und endet in die Ebene des Marchfeldes abtauchend an dessen Nordostflanke.
Die die Gebiete des Äußeren vom Inneren Alpenbogen trennende Hauptwasserscheide der Alpen verläuft nach der am Gippel vollzogenen Trennung vom Alpenhauptkamm in Ostrichtung, durchläuft die innerhalb Österreichs gelegene Rax-Schneeberg-Gruppe, wird dort zum Grenzkamm zwischen Niederösterreich und Steiermark, tritt als solcher in die ebenfalls gänzlich auf österreichischem Staatsgebiet liegenden Fischbacher Alpen über, dreht in Südwestrichtung und verläuft innerhalb der Steiermark entlang des Hauptkammes der Fischbacher Alpen, geht in Südrichtung drehend ins gänzlich innerhalb der Steiermark gelegene Grazer Bergland über und folgt dessen Hauptkamm bis zum Ostrand des Grazer Beckens, wo sie (am Fasslberg) ins Voralpengebiet des Oststeirischen Hügellandes übergeht, das sich bis Ungarn und Slowenien und innerhalb Österreichs auf Gebiete der Steiermark und des Burgenlands erstreckt.
In Südostrichtung folgt die Alpenhauptwasserscheide dem von einer sogenannten Riedelkette gebildeten Hauptkamm des Oststeirischen Hügellandes, überschreitet die Grenze zum Bundesland Burgenland, quert dessen südlichsten Landesteil, wird für eine kurze Strecke zum Grenzkamm zwischen Österreich und Slowenien und verlässt beim Dreiländereck Österreich/Slowenien/Ungarn das österreichische Staatsgebiet als Grenzkamm zwischen Slowenien und Ungarn. Sie endet schließlich kaum 30 km östlich des Dreiländerecks auf ungarischem Staatsgebiet in der Kleinen Ungarischen Tiefebene.
Zur Beschreibung der Abgrenzung des österreichischen Alpengebietes