Wie schon in Band 1 und 4 festgehalten lehnen sich die Begrifflichkeiten, Abgrenzungen und Benennungen der einzelnen Gebirgsgruppen in gegenständlichen Ausführungen hinsichtlich der Westalpen (und teilweise der Rätischen Alpen) an die Einteilung gemäß SOIUSA (Suddivisione Orografica Internazionale Unificata del Sistema Alpino) -, hinsichtlich der Ostalpen (mit Ausnahme der Rätischen Alpen) an die AVE (AlpenVereinsEinteilung der Ostalpen) an. Da Österreich fast ausschließlich im Ostalpengebiet liegt, ist für gegenständliche Ausführungen nur die Gliederung des Alpenvereins von Relevanz, deren Schema und Abgrenzungen (siehe unten) im Wesentlichen mit nur geringfügigen Einschränkungen gefolgt wird.
Unbeachtet bleibt die aus obiger Karte ersichtliche zusätzliche Groß-Unterteilung der Ostalpen in Nördliche Ostalpen (blau), Zentrale Ostalpen (gelb), Südliche Ostalpen (grün) und die ohnehin österreichisches Staatsgebiet nicht berührenden Westlichen Ostalpen (rosa). In gegenständlichen Ausführungen wird das den einzelnen Randgebirgsgruppen vorgelagerte und aus obiger Karte nicht ersichtliche Alpenvorland, sowie die sich im Südosten bis Belgrad erstreckenden alpinen Mittelgebirgszüge (siehe Band 6) ebenfalls als Alpengebiet behandelt.
Die oben dargestellten Alpengruppen wurden im Band 1 bereits beschrieben und es wird hier auf die dortigen Ausführungen ausdrücklich verwiesen.
Wie bereits mehrfach erwähnt, folgen gegenständliche Ausführungen (zwar nicht immer kritiklos) hinsichtlich Abgrenzung weitestgehend der Alpenvereinsteilung der Ostalpen (AVE-Schema) und es seien vor der Übersichtsdarstellung der ganz oder teilweise auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Gebirgsgruppen hier nochmals die markantesten Abweichungen, die sich auf den Ost- und den Westrand der Ostalpen konzentrieren, in Erinnerung gerufen und erklärt.
In der östlichsten Randgebirge östlich der Mur (Gruppe Nr. 47 des AVE-Schemas) genannten Gebirgsgruppe sind nicht nur die dort östlichen Ausläufer der Zentralaplen genannten Gebirgsgruppen Fischbacher Alpen, Wechsel und Grazer Bergland, sondern auch die dort östliche und südöstliche Vorberge der Alpen genannten Erhebungen der Buckligen Welt, des Jogllandes, des Leithagebirges, des Rosaliengebirges, des Ödenburger Gebirges, des Günser Berglandes, sowie Teile des dem Alpenvorland zuzuzählenden Oststeirischen Hügellandes zusammengefasst.
Neigt die Alpenvereinseinteilung ansonsten eher zur unübersichtlichen Aufteilung und teilweise zwar wissenschaftlich/geologisch erklärbarer -, kulturhistorisch jedoch kaum nachvollziehbarer Zersplitterung des Alpenraumes; – den 14 Westalpengruppen gemäß dem SOIUSA-Einteilungsschema stehen stattliche 75 Ostalpengruppen laut AVE-Schema gegenüber -, erscheint diese fast krampfhafte Zusammenlegung der Gebirgszüge des Alpenostrandes als allzu großzügig und auch unpräzise. Im Rahmen gegenständlicher Ausführungen wird zwar der Abgrenzung des Gesamtgebietes zu den benachbarten Alpengruppen voll gefolgt, jedoch werden Rosaliengebirge, Ödenburger Gebirge und Günser Bergland als Alpenausläufer und somit jeweils eigenständige Bergstöcke gesehen; hingegen wird das vom Westufer des Neusiedler Sees aufragende Leithagebirge (im Bild unten vom Nordufer dieses Steppensees aus gesehen) nicht dem Alpengebiet zugezählt.
Dem AVE-Schema hinsichtlich Abgrenzung folgend, jedoch als eigenständige Gebirgsgruppen werden die dem Zentralalpengebiet zuzuzählenden Fischbacher Alpen, das Grazer Bergland und das Wechselgebiet behandelt. Das Wechselgebiet im Sinne gegenständlicher Ausführungen inkludiert neben dem Bergstock des Wechsels selbst auch die Bucklige Welt und das Joglland. Es sei darauf hingewiesen, dass die Zusammenfassung dieser Gebiete als Wechselgebiet tatsächlich keine gravierende Abweichung zum AVE-Schema bedeutet, da einerseits den Abgrenzungen dieser von der AVE-Einteilung als Untergruppen definierten Gebieten voll gefolgt wird und andererseits auch dort die Bucklige Welt als Nördliches Wechselgebiet, und das Joglland als Südliches Wechselgebiet definiert und als höchste Erhebung beider Gebirgsgruppen der Hochwechsel genannt wird.
Aus Übersichtsgründen wird im Rahmen gegenständlicher Ausfühungen auch das Voralpengebiet des von der Alpenhauptwasserscheide durchzogenen Oststeirischen Hügellandes als eigenständige Gebirgsgruppe definiert, dem nicht nur die vom Südburgenland auf Ungarn übergreifenden Gebiete (unteres Pinkatal, sowie das dort Őrség genannte Gebiet am Ende der die Alpenhauptwasserscheide bildenden Riedelkette), sondern auch der in Slowenien liegende Goričko genannte gebirgige Teil des Prekmurje (dt: Übermurgebiet) zugezählt wird.
Wie in Band 1 und 4 ausführlich geschildert gibt es keine einhellige Lehrmeinung hinsichtlich Abgrenzung und Detailzuordnung der westlichsten, meist Rätische Alpen (it: Alpi Retiche) genannten Gebirgsgruppe der Ostalpen. Insbesonders deren Ausdehnung in Ost- und Südrichtung samt Definition und Benennung der zuzuordnenden Gebiete und Gebirgsgruppen ist gemäß den Einteilungsschemen von SOIUSA, CAI (Club Alpino Italiano) und SAC (Schweizer-Alpen-Club) höchst unterschiedlich. Der Unterteilungswut freien Lauf lassend hat darüber hinaus das AVE-Schema das in Frage stehende Gebiet auf über 10 Gebirgsgruppen aufgeteilt. Nur die Nordränder von 4 dieser Gruppen (Rätikon, Silvretta, Samnaun und Sesvenna) liegen auf österreichischem Staatsgebiet mit dort unbestrittener Abgrenzung zu den benachbarten Gebirgsgruppen, weshalb der bestehende Theorienstreit für gegenständliche Ausführungen nur untergeordnete Bedeutung hat. Dazu sei jedoch festgestellt, dass zwar auch andere, seit jeher als eigenständige Gebirgsgruppen gesehene Gebiete wie z. B. die Hohen Tauern und die Niederen Tauern gemäß AVE-Einteilung in mehrere Untergruppen gesplittet wurden, jedoch in diesen Fällen der ursprüngliche Überbegriff dieser Gebirgsgruppen namentlich beibehalten wurde.
Hingegen kennt das zuletzt 1984 modifizierte AVE-Schema den Begiff Rätische Alpen gar nicht mehr, was hier mit Unverständnis zur Kenntnis genommen wird. Auch wenn die Weglassung des seit jeher auch innerhalb Österreichs gebräuchlichen Namens angesichts der ansonsten unklaren Ausdehnung und Abgrenzung der Rätischen Alpen bewusst zwecks Vermeidung von Missverständnissen erfolgt sein sollte, sei dem entgegenzuhalten, dass das Grenzgebiet Österreichs zur Schweiz und Liechtenstein zwischen Reschenpass und Rheintal stets als Anteil Österreichs am Gebiet der Rätischen Alpen bezeichnet worden ist und dies auch nach wie vor im österreichischen Schulsystem so vorgetragen und gelehrt wird. Im Rahmen der folgenden Ausführungen wird daher der Begriff der Rätischen Alpen sehr wohl verwendet und es wird dem AVE-Schema bloß insofern Genüge getan, dass die bereits erwähnten 4 Gebirgsgruppen als Untergruppen der Rätischen Alpen definiert und beschrieben werden. Die Streusiedlung Spiss (1.628 m, im Bild unten), die höchstgelegene Gemeinde Österreichs, liegt in diesem Gebiet.
Es folgt die angekündigte Kurzbeschreibung der auf österreichischem Staatsgebiet liegenden Gebirgsgruppen. Im Uhrzeigersinn (beginnend im Osten) werden vorerst die nur teilweise innerhalb Österreichs gelegenen Gebiete der Grenzgebirge, und dann (von West nach Ost und Süd) die gänzlich innerhalb Österreichs gelegenen Gebirgsgruppen beschrieben, wobei die Schilderung der innerhalb Österreichs gelegenen und den nördlichen Alpenrand bildenden Gebirgsgruppen (Salzkammergutberge, Oberösterreichische Voralpen, Ybbstaler- und Türnitzer Alpen, Wienerwald und Rosaliengebirge) den Abschluss dieses Kapitels bildet.