Die Rhône gilt gemäß vorherrschender Lehrmeinung ab ihrem Austritt aus dem Genfersee auf Schweizer Staatsgebiet bis zur Einmündung des Canal de Savière (Abfluss des Lac du Bourget) bei der Ortschaft Chanaz auf französischem Staatsgebiet als Grenze zwischen Jura- und Alpengebiet (siehe auch Ausführungen in Band 3). Kaum 20 km nach dem Ausfluss aus dem Genfersee tritt sie im Gemeindegebiet von Chancy am westlichsten Punkt der Schweiz (im Bild unten) auf französisches Territorium (Region Auvergne-Rhône-Alpes) über.
Dieser Übertrittspunkt wird als Ausgangspunkt der folgenden Beschreibung des Grenzverlaufes des Schweizer Alpengebietes genommen.
Unmittelbar vor dem endgültigen Übertritt auf französisches Staatsgebiet bildet die Rhône auf einer Strecke von knapp 5 km die Grenze zwischen Frankreich (rechtes Ufer) und der Schweiz (linkes Ufer). Letzte Schweizer Ortschaft am rechten Juraufer ist La Plaine. Zwischen La Plaine und dem Genfersee begrenzt sie das von Frankreich auf das Gebiet des Schweizer Kantons Genf übergreifende Voralpengebiet der Savoyer Voralpen (Préalpes Isère et Savoies) vom Juragebiet.
Die Alpengrenze verläuft vom Rhôneaustritt in Genf in Nordnordostrichtung quer durch den Genfersee, erreicht sein Nordufer im Kanton Waadt östlich des dem Jura zuzuzählenden Weinbaugebietes La Côte und der Stadt Morges bei der Einmündung des Flusses Venoge (im Bild unten) in der Gemeinde Saint-Sulpice, die westlich des Stadtrands von Lausanne liegt.
Das Tal der Venoge verläuft im unteren Abschnitt in Nord-Südrichtung durchs Waadtländer Mittelland und wird im Rahmen gegenständlicher Ausführungen als Grenze zwischen den westlich gelegenen, dem Juragebiet zuzuordnenden Teilen des Mittellandes und den östlich gelegenen, den Waadtländer und Freiburger Voralpen vorgelagerten voralpinen Hügelzügen gesehen. Die Alpengrenze folgt dem Venogetal in Nordrichtung bis zum Sattel von Sarraz, dreht, – die Orbeebene im Südosten begrenzend -, in Nordostrichtung und verläuft entlang der Südostufer der sogenannten Jurarandseen (Neuenburger- und Murtensee, im Bild unten).
Im Zuge dieses Verlaufs quert sie nach der Orbeebene eine Exklave des Kantons Freiburg und kehrt nach Waadt zurück, tritt auf das Gebiet des Kantons Freiburg über, quert eine Exklave des Kantons Waadt und erreicht (wieder im Kanton Freiburg) die Gemeinde Kerzers, von der sie in Ostrichtung die Grenze zum Kanton Bern überschreitet und die rund 4 km entfernte am Aarestausee Niederried gelegene Ortschaft Golaten erreicht, in deren südöstlichem Gemeindegebiet die Saane, deren Flusslauf im obersten und untersten Abschnitt als Grenze zwischen den Waadtländer und Freiburger Voralpen im Westen und den Berner Voralpen im Osten gilt, in die Aare mündet. Die Alpengebietsgrenze folgt ab dort dem Flusslauf der Aare (abwärts) in Nordrichtung bis zur rund 10 km entfernten Stadt Aarberg (im Bild unten).
Die Alpengebietsgrenze folgt nach Aarberg dem Alte Aare genannten ehemaligen Flusslauf der Aare über Lyss bis Büren, wo sie wieder auf die Aare trifft, die nach Aarberg über den Hagneck-Kanal den Bielersee (3. Jurarandsee) durchflossen hat und über den Niedau-Büren-Kanal bei Büren wieder in ihr altes Flussbett zurückgeleitet worden ist.
Weiter in Nordostrichtung dem Flusslauf der Aare folgend durchquert die Alpengebietsgrenze den Südteil des Kantons Solothurn und passiert auf diesem Weg den gleichnamigen Kantonshauptort, nach dem die Aare in den Kanton Bern zurückkehrt, kurz danach neuerlich die Grenze des Kantons Solothurn erreicht, eine kurze Strecke die Grenze zwischen den Kantonen Bern und Solothurn und anschließend zwischen Solothurn und Aargau bildet, auf der ihr zwischen den Ortschaften Rothrist und Aarau die aus dem Napfgebiet kommende Wigger zufließt (im Bild unten), deren unterster Flusslauf die Ausläuferhügelzüge der Berner Voralpen im Westen von jenen der Zentralschweizer Voralpen im Osten trennt.
Nach Aarau tritt die Aare kurz vor Olten neuerlich auf das Gebiet von Solothurn über, durchquert dessen Nordwestteil, tritt kurz vor der Stadt Aarau in den Kanton Aargau über und erreicht in diesem im Gemeindegebiet von Gebenstorf die Wasserschloss der Schweiz genannte Gegend, wo sich Aare, Reuss und Limmat vereinigen.
Die Alpengebietsgrenze verlässt die Aare bei der Reussmündung und folgt in Südostrichtung dem Flusslauf der Reuss rund 4 km aufwärts bis Birmentsdorf, wechselt von dort in Nordostrichtung durch ein den Heitersberg im Norden begrenzendes 6 km langes Moränental ins Limmattal bei Baden, wo der Lägeren, der östlichste Bergstock des Schweizer Jura, das rechte Limmatufer erreicht und folgt ab Baden dem Flusslauf der Limmat rund 6 km aufwärts bis zur Furtbacheinmündung bei Würenlos.
Die Alpengebietsgrenze folgt ab Würenlos dem Furtbachtal, das den Lägeren im Norden von den westlichsten Ausläufern des den Appenzeller Alpen vorgelagerten Hügelgebietes im Süden begrenzt, in Ostrichtung aufwärts, wobei sie unmittelbar nach Würenlos in den Kanton Zürich übertritt. Am Talschluss des Furtbachtales dreht sie in Nordrichtung, passiert das östliche Ortsgebiet der am Ostfuß des Lägeren gelegenen Ortschaft Dielsdorf, folgt nach der Ortschaft Stadel dem nach Windlach durch den Zweidler Graben fließenden Bach bis zu dessen Einmündung in die Glatt beim Weiler Letten und sodann dem untersten Abschnitt der Glatt, die 500 m unterhalb von Letten bei Rheinsfelden den dort die Grenze zu Deutschland bildenden Hochrhein erreicht (im Bild unten die Glattmündung).
Die Alpengebietsgrenze folgt in Ostrichtung dem Hochrhein aufwärts, der nach 2 km bis Tössriederen das Gebiet des Kantons Zürich durchquert und anschließend bis Ellikon am Rhein, wo die Staatsgrenze wieder das rechte Hochrheinufer erreicht, zur Kantonsgrenze zwischen Zürich und einer Exklave Schaffhausens wird. Zwischen Ellikon am Rhein und Nohl bildet der dort die Alpengebietsgrenze bildende Hochrhein wieder die Staatsgrenze zwischen der Schweiz (Kanton Zürich) und Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) und umschmiegt in diesem Abschnitt die Schweizer Ortschaft Rheinau (siehe Bild unten).
Während die Staatsgrenze sich nach Nohl vom rechten Hochrheinufer in Westrichtung entfernt, die Südteile des Jurabergstockes Randen durchläuft, die Stadt Schaffhausen umgehend in Nordrichtung durch das Randengebiet verläuft und in diesem den nördlichsten Punkt der Schweiz (im Bild unten der dortige Grenzstein) im Gemeindegebiet von Bargen erreicht, ab dort in Südostrichtung dreht, das Quellgebiet der Durach im Norden begrenzend das Bibertal erreicht und nahe der Ortschaft Thayngen ins Schwäbische Alpenvorland übertritt, folgt die Alpengebietsgrenze weiter dem Hochrhein (als Grenze der Kantone Zürich und Schaffhausen).
Die weiterhin dem Hochrhein aufwärts folgende Alpengebietsgrenze passiert nach dem Rheinfall (siehe Bilder unten), der zwischen dem alpinen Mittellandgebirgszug Cholfirst und dem Jurahügel Lauferberg (ein Ausläufer des Randen) liegt, den Kantonshauptort Schaffhausen, begrenzt danach südlich die großteils im Reiat gelegene Deutsche Exklave Büsingen, verlässt nach deren Hauptort den Flusslauf des Hochrheins in Nordwestrichtung, quert den Ostteil des Exklavegebietes, passiert den Schweizer Ort Herblingen und erreicht nach knapp 10 km die Staatsgrenze beim Übertritt der Biber ins Alpenvorland nahe der Ortschaft Thayngen.
Während die Alpengebietsgrenze weiter in Nordrichtung die Schweiz (endgültig) verlässt und nach Deutschland übertritt, wo sie allmählich in Nordostrichtung drehend sich der Donau annähert, bildet die ab dort stets innerhalb des Alpengebietes verlaufende Schweizer Staatsgrenze naturgemäß gleichzeitig auch die Grenze des Schweizer Alpengebietes, die vom Übertrittspunkt der Alpengebietsgrenze auf deutsches Staatsgebiet weg vorerst in Südostrichtung verläuft und westlich von Diessenhofen wieder den Hochrhein erreicht.
Hochrhein-aufwärts in Ostrichtung bildet für rund 5 km dessen Flusslauf zwischen Diessenhofen und Rheinklingen wieder die Staatsgrenze zwischen der Schweiz (Kanton Thurgau) und Deutschland. Bei Bibermühle (im Bild unten im Hintergrund, davor am gegenüberliegenden Hochrheinufer das Ortsgebiet von Rheinklingen) verlässt die Staatsgrenze (wieder ins Gebiet des Schwäbischen Alpenvorlandes eintretend) den Hochrhein in Nordrichtung, dreht beim deutschen Grenzort Gottmadingen (das Gemeindegebiet von Buch umgehend) in Südostrichtung und erreicht östlich von Stein am Rhein das Ufer des Untersee genannten Teiles des das den Allgäuer Alpen westlich vorgelagerte Schwäbische Alpenvorland (Ostalpen) im Norden vom Voralpengebiet der Appenzeller Alpen (Westalpen) im Süden trennenden Bodensees beim Ausfluss des Hochrheins.
In Ostrichtung durchquert die Staatsgrenze den Untersee und danach den westlichen Teil des Seerheins zwischen Gottlieben (im Bild unten) und dem am (deutschen) Nordufer gelegenen Naturschutzgebiet Wollmatinger Ried-Untersee-Gnadensee, erreicht das Festland westlich der am Südufer gelegenen deutschen Stadt Konstanz, folgt über Land rund 3,5 km der Gemeindegrenze zwischen Konstanz und der Schweizer Stadt Kreuzlingen (Kanton Thurgau) und erreicht das Westufer des Obersee genannten Teiles des Bodensees beim Abfluss des Seerheins.
Ist der Grenzverlauf im Bereich Untersee/Seerhein zumindest großteils durch eher komplizierte zwischenstaatliche Verträge einigermaßen geregelt, so fehlen derartige Vereinbarungen für den Obersee gänzlich. Es wird von einem im Ostteil des Obersees in der Seemitte liegenden Dreiländereck Schweiz/Deutschland/Österreich ausgegangen (Realteilungstheorie), zu dem die deutsch/schweizerische Grenze vom Seerheinabfluss weg als gerade Linie verläuft.
Ab dort in Südrichtung als Grenze zu Österreich (Bundesland Vorarlberg) erreicht die Staatsgrenze das Südufer des Bodensees bei Thal-Altenrhein (Kanton St. Gallen). Sie folgt in Südostrichtung dem Alter Rhein genannten ehemaligen Flusslauf des Alpenrheins, erreicht bei St. Margrethen den die Westalpen/Ostalpengrenze bildenden und den Bregenzerwald von den Appenzeller Alpen trennenden Hauptstrom des Alpenrheins, folgt diesem in Südrichtung aufwärts, tritt südlich der österreichischen Grenzortschaft Lustenau einem Altarm folgend auf Ostalpengebiet über, umgeht die Schweizer Grenzortschaft Diepoldsau im Osten (siehe Ausführungen im Vorkapitel Das Schweizer Alpengebiet) und erreicht südlich dieser wieder den Hauptstrom, der rund 10 km weiter oberhalb nach östlichem Zufluss der Ill beim Illspitz (im Bild unten vom Schweizer Ufer aus gesehen) zur Trennlinie zwischen den Rätischen Alpen (Untergruppe Rätikon) und den Appenzeller Alpen wird.
Kaum 2 km südlich des Illzuflusses liegt in der Strommitte das (nördliche) Dreiländereck Schweiz/Österreich/Liechtenstein, das gleichzeitig nördlichster Punkt Liechtensteins und westlichster Punkt Österreichs ist. Stromaufwärts bildet der Alpenrhein sodann für 41 km bis Sargans die Grenze zwischen der Schweiz (Kanton St. Gallen) und Liechtenstein.
Die Staatsgrenze verlässt bei Sargans das Rheintal, das ab dort zur innerschweizer Kantonsgrenze St. Gallen/Graubünden wird, in Ostrichtung, verläuft (ab dort innerhalb der Ostalpen) über das Ellhorn (758 m) und die Nordabhänge des Fläscherbergs (siehe auch Ausführungen in Band 6, Kapitel Liechtenstein) und durchquert das Tal des Ansrüfibaches. Die Staatsgrenze steigt über Mittlerspitz und Rotspitz zum Hauptkamm des Rätikons, der nordwestlichsten Untergruppe der Rätischen Alpen an, erreicht nach dem Falknis (2.560 m) am Falknishorn (2.452 m) den südlichsten Punkt Liechtensteins und verläuft weiter über den Vorderen Grauspitz (2.599 m, höchster Berg Liechtensteins, im Bild unten der linke Gipfel) zum Naafkopf (2.570 m), der das (südliche) Dreiländereck Schweiz/Österreich/Liechtenstein bildet.
Weiter in Ostrichtung als Grenze zu Österreich (Bundesland Vorarlberg) verläuft die Schweizer Staatsgrenze über Hornspitz (2.537 m), Schesaplana (2.964 m, höchster Berg des Rätikon), die Kanzliköpfe und die Kirchlispitzen, den Drusenfluh (2.824 m) und (kurz in Südrichtung übergehend) den Schijenflue (2.625 m) und geht, – nachdem sie nach dem Madrisajoch (2.612 m) wieder in Ostrichtung die Gandataler Köpfe passiert hat -, am Schlappiner Joch (2.202 m) vom Rätikon in die Silvretta über.
Nach dem Valzifenzer Grat verläuft die Staatsgrenze in Südostrichtung über Rotbüelspitz (2.853 m), Chessispitz (2.833 m), Groß Seehorn (3.122 m), Tällispitz (2.843 m) und Silvrettahorn (3.244 m) zum Signalhorn (3.207 m), wo sie auf die aus der Schweiz über den Silvrettapass (2.991 m) kommende Europäische Kontinentalwasserscheide (Rhein/Donau) trifft, der sie über den Piz Buin (3.312 m, höchster Berg Vorarlbergs) bis zum Dreiländerspitz (3.197 m, im Bild unten die Nordansicht aus Österreich mit dem Vermuntgletscher im Vordergrund) folgt, der das Dreiländereck der österreichischen Bundesländer Vorarlberg und Tirol und des Kantons Graubünden bildet.
Während die Rhein/Donau-Wasserscheide vom Dreiländerspitz in Nordrichtung als Grenze zwischen Vorarlberg und Tirol auf österreichisches Staatsgebiet übertritt, verläuft die Schweizer Staatsgrenze weiter in Nordostrichtung, – nunmehr als Grenze Graubünden/Tirol -, über den Piz Blaisch-Lunga (3.228 m) und das Fluchthorn (3.399 m) zum Paraid Naira (3.015 m), von dem sie in Ostrichtung ins Fimbatal abfällt, dieses bei der Fimbaalpe (2.127 m) quert, damit von der Silvretta in die Samnaungruppe übertritt und zum im Skiresort des Tiroler Wintersportortes Ischgl gelegenen Piz Val Gronda (2.812 m, im Bild unten die Gipfelbahn) ansteigt.
In Nordostrichtung über Vesilspitze (3.097 m), Paliner Kopf (2.864 m) und Bürkelkopf (3.033 m) erreicht die Staatsgrenze den Grübelekopf (2.894 m), von dem sie in Südostrichtung in den Talschluss des Malfragbachtales abfällt, diesem Tal bis zur Einmündung ins Zandertal folgt, sodann dem Zandersbach bis zu dessen Einmündung in den aus dem Schweizer Samnauntal (nördlichstes Seitental des Engadin) kommenden Schergenbach und dann diesem bis zu seiner Einmündung als Schalklbach in den Inn beim Weiler Schalkl bei Finstermünz folgt.
Im Unterengadin bildet der Inn nicht nur innerhalb der Rätischen Alpen die Trennlinie zwischen Samnaungruppe (linkes Innufer) und Sesvennagruppe, sondern auf einer 8 km langen Strecke zwischen Schalkl und Martina (Martinsbruck) auch die Staatsgrenze zwischen der Schweiz und Österreich (Ostufer). Die Staatsgrenze verlässt, – die Südrichtung beibehaltend -, bei Martina den Talgrund des Unterengadin, steigt im Sesvennagebirge zum auf 2.180 m Seehöhe gelegenen Dreiländereck Schweiz/Österreich/Italien an und erreicht, – nunmehr als Grenze zu Italien (Region Trentino-Südtirol) -, nach dem Piz Lad (2.808 m) am Äußeren Nockenkopf (2.770 m, im Bild unten) den Alpenhauptkamm, der dort als Hauptwasserscheide der Alpen die Einzugsgebiete von Schwarzem Meer (über Inn und Donau) und Adria (über die Etsch) trennt.
Die Staatsgrenze folgt dem Alpenhauptkamm in Südrichtung über den Jochbodenkopf (2.802 m) und den Piz Dals Corvs (2.852 m) zum Craist‘ Ota (2.884 m), von dem sie in den obersten Teil des Engadin-Seitentales Valle d’Uina abfällt, dieses unterhalb des Schlinigpasses quert, zum Piz Rims (3.050 m, im Bild unten) ansteigt und nach dem Schadler (2.948 m) am Fernerspitz (2.954 m) den Alpenhauptkamm wieder erreicht (siehe auch Ausführungen in Band 2, Kapitel Valle d’Uina).
Die Staatsgrenze verläuft weiter entlang dem die Trennlinie zwischen Inneren und Äußeren Alpenbogen bildenden Alpenhauptkamm über den Piz Sesvenna (3.204 m, höchster Berg der Sesvennagruppe) zum Urtirolaspitz (2.909 m), von dem die Staatsgrenze in Ostrichtung ins im Gebiet des Inneren Alpenbogens liegenden Val Müstair (Münstertal) abfällt, dieses zwischen Müstair und der Südtiroler Ortschaft Taufers im Münstertal quert, damit ins Gebiet der Ortlergruppe übertritt, zum Piz Chavalatsch (2.763 m, im Bild unten mit einer ehemaligen italienischen Zollhütte) wieder ansteigt, damit den östlichsten Punkt der Schweiz erreicht und in Südrichtung über den Piz Sielva (2.851 m), den Furkelspitz (3.004 m) und die Tartscher Köpfe die Dreisprachenspitze (2.843 m) erreicht, wo auf italienischer Seite die Region Trentino-Alto Adige endet und die Lombardei beginnt.
Weiter in Westrichtung verlaufend geht die Staatsgrenze am Umbrailpass von den Ortler Alpen in die Livigno Alpen über, passiert den Piz Umbrail (3.033 m) und die Punta di Rims (2.946 m), erreicht am Monte Forcola (2.906 m) wieder den Alpenhauptkamm, folgt diesem über Piz Schumbraida (3.125 m), Piz Tea Fondada (3.144 m) und Piz Magliavachas (3.044 m) bis zum Piz Murtaröl (3.180 m), ab dem der Alpenhauptkamm über italienisches Staatsgebiet dem Fraelepass zustrebt, während die Staatsgrenze ins Gebiet des Äußeren Alpenbogens eintritt, nach dem Piz Mon’Ata (2.938 m) in Nordrichtung dreht, über die Cima del Serraglio (2.664 m) zum Talschluss des Val Chaschabella (im Bild unten) verläuft und diesem in Südwestrichtung bis zur Einmündung des gleichnamigen Baches in den Spölstausee Lago di Livigno folgt.
Durch den Stausee verläuft die Staatsgrenze bis zur Staumauer Punt da Gall (im Bild unten, siehe auch Ausführungen in Band 2, Kapitel Valle di Livigno), sodann entlang deren Dammkrone und steigt vom westlichen Dammende in Südwestrichtung über den Piz Muratarous (2.930 m) zum Piz da l’Acqua (3.118 m) an, geht am Piz Serra (3.095 m) in Südrichtung und verläuft zwischen dem Livigno-Plateau im Osten und dem Oberengadin im Westen über Piz Chaschauna (3.071 m), Piz Laviruns (3.058 m), Munt Cotschen (3.104 m) und Monte Breva (3.104 m), passiert östlich den Gipfel des Piz dals Lejs (3.044 m) und trifft auf dessen Südgipfel (2.933 m) auf den aus Südostrichtung kommenden und dort das Livignogebiet (im Westen) vom Puschlav trennenden Alpenhauptkamm.
Dieser tritt dort in Südrichtung auf Schweizer Staatsgebiet über, dreht in Südwestrichtung und strebt dem Berninapass zu.
Die Staatsgrenze folgt der Alpenhauptkammkette in Südostrichtung, passiert den Straßenpass Forcola di Livigno, den Piz Ursera (3.032 m) und den Piz Paradisin (3.302 m), verlässt am Südgipfel des Piz Val Nera (3.160 m) wieder den in Nordostrichtung dem inneritalienischen Straßenpass Passo di Foscagno zustrebenden Alpenhauptkamm, tritt in Südrichtung wieder ins Gebiet des Inneren Alpenbogens ein und verläuft das östlichste italienischsprachige Graubündner Südtal Puschlav im Osten begrenzend über Corno di Dosde (3.232 m), Piz dal Teo (3.049 m), Piz di Sassiglion (2.855 m) und Banderola (2.795 m), nach der sie zum Talausgang des Puschlav in Südwestrichtung abfällt, dieses zwischen Campocologno (im Bild unten der dortige Grenzbahnhof der Rhätischen Bahn) und der italienischen Stadt Tirano quert.
Die dort von den Livigno Alpen in die Berninagruppe übertretende Staatsgrenze steigt in Westrichtung zum Piz Cancan (2.435 m) an, dreht am Piz Combul (2.901 m) in Nordrichtung und verläuft, – nunmehr das Puschlav im Westen begrenzend -, über Piz Malgina (2.877 m), Piz Cancian (3.103 m) und Corno delle Ruzze (2.808 m) bis ins Gletschergebiet rund um den knapp innerhalb der Schweiz liegenden Gipfel des Piz Varuna (3.453 m, im Bild unten) und es kommt an der Westschulter des Piz Palü (3.900 m) wieder zur Vereinigung mit dem Alpenhauptkamm.
Die Staatsgrenze folgt diesem in Westrichtung über den Piz Zuppo (3.996 m) zu dem La Spedla genannten Südgipfel (4.020 m) des knapp 300 m von der Grenze innerhalb der Schweiz liegenden Piz Bernina, der mit 4.049 m nicht nur der höchste Berg der Rätischen Alpen, sondern auch der gesamten Ostalpen ist.
Weiter in Südwestrichtung durch vergletschertes Gebiet verläuft die Staatsgrenze über die Porta da Roseg (3.522 m), den Sellagrat, den Dschimels (2.782 m), den Piz Tremoggia (3.441 m) und den Piz Fora (3.363 m) zum Pizzo del Muretto (3.104 m), wo sie den von dort in Nordrichtung dem Malojapass zustrebenden Alpenhauptkamm abermals verlässt, in Südwestrichtung wieder ins Gebiet des Inneren Alpenbogens eintritt, am Monte Sissone (3.330 m) das Bergell genannte italienischsprachige Graubündner Südtal im Süden begrenzend wieder in Westrichtung dreht, über den Pizzo di Zocca (3.174 m) und den Piz Badile (3.308 m) die Pizzi dei Vanni (2.797 m) erreicht, von denen sie in Nordwestrichtung über die Alpe Tegiola (1.789 m, im Bild unten) und das Val Casnaggina ins Bergell abfällt, dieses bei Castasegna in Nordrichtung quert und damit von der Berninagruppe in die Halbsteiner Alpen (auch Plattagruppe) übertritt, die an die beiden innerhalb der Schweiz liegenden ebenfalls den Rätischen Alpen zuzuordnenden Albula Alpen (im Osten) und Plessuralpen (im Nordosten) grenzen.
Die das Schweizer Alpengebiet begrenzende Schweizer Staatsgrenze verläuft in Nordrichtung durch das Bergell-Seitental Val Luver, dessen Talschluss von der vom östlich gelegenen Malojapass kommenden dort in Westrichtung verlaufenden Alpenhauptkammkette im Norden begrenzt wird.
Die Staatsgrenze erreicht südöstlich des Piz Gallagium den Alpenhauptkamm auf 2.876 m Seehöhe und folgt diesem in Nordwestrichtung kaum 3 km weit bis zur Cima da Lägh (3.083 m), wo sie wieder den in West- und (nach dem Pizzo Stella) in Nordrichtung drehenden, das italienische Valle di Lei im Süden und Westen begrenzenden Alpenhauptkamm in Nordrichtung verlässt, ins Gebiet des Äußeren Alpenbogens eintritt und das Valle di Lei im Osten begrenzend (siehe auch Ausführungen in Band 2, Kapitel Valle di Lei) über Piz Bles (3.044 m) und Cima die Rossi (2.726 m) zum Nordteil des Stausees Lago di Lei verläuft, in Westrichtung unmittelbar südlich der Staumauer (im Bild unten mit dem in der Alpenhauptkammkette auf italienischem Staatsgebiet gelegenen Pizzo Stella im Hintergrund) zum See abfällt und diesen durchquert, an dessen Westufer in Nordrichtung die Staumauer westlich passiert, unmittelbar nach der Staumauer in Ostrichtung dreht, das Tal des Stauseeabflusses Reno die Lei, des einzigen italienischen Atlantikzuflusses quert und zur dieses Tal im Osten begrenzenden Bergkette auf 2.195 m Seehöhe wieder ansteigt, wieder in Nordrichtung dreht, über den Chumapass (1.995 m) zum Talausgang des Valle di Lei abfällt und dieses in Westrichtung quert, sodann in Südwestrichtung entlang der das Tal des Reno di Lei im Westen begrenzenden Bergkette verläuft und nach dem Piz Miez (2.835 m) und dem Piz della Palù (3.179 m) den Alpenhauptkamm am Piz Timun (3.209 m) wieder erreicht.
Die Staatsgrenze folgt diesem in Nordwestrichtung und tritt nach dem Surettahorn (Punta Nera, 3.027 m, im Bild unten) am Splügenpass von den Rätischen Alpen (Unterguppe Halbsteiner Alpen) in die Lepontinischen Alpen und damit von den Ostalpen in die Westalpen über.
Die Staatsgrenze folgt nach dem Splügenpass weiter dem am Pizzo Tambo (3.279 m) von West- in Südrichtung drehenden Alpenhauptkamm bis zum Piz Bianch (3.037 m), nach dem der Alpenhauptkamm in Nordwestrichtung über Schweizer Gebiet dem San Bernardino Pass zustrebt, während die Staatsgrenze die Südrichtung beibehaltend ins Gebiet des Inneren Alpenbogens eintritt, das südlich des San Bernardino Passes gelegene italienischsprachige Graubündner Südtal Misox, das sich in Westrichtung drehend bei Grono mit seinem westlichen ebenfalls italienischsprachigen Nachbartal Val Calanca vereinigt (im Bild unten), im Osten begleitend über Cima de Barna (2.862 m), Pizzo Campanile (2.458 m) und Cima dello Stagn (2.382 m) bis zum San-Jorio-Pass (2.012 m) verläuft, wo Graubünden endet und der Tessin beginnt und die Staatsgrenze von den Lepontinischen Alpen in die Luganer Alpen übertritt.
Weiter in Südwestrichtung verläuft die Staatsgrenze über die Gazzirola (2.116 m) und die Cima dell’Oress (1.706 m) zum Monte Boglia (1.516 m), von dem sie in Südrichtung zum Ostarm des Luganersees abfällt, diesen durchquert, von dessen Südufer zur Sighignola (1.302 m), die die westlich am Ostufer des Luganersees gelegene italienische Exklave Campione überragt, ansteigt, zwischen Luganersee im Westen und Comosee im Osten über den Monte Generoso (1.701 m) in Südrichtung verläuft und ins Tal der Breggia abfällt, dieses zwischen der Grenzstadt Chiasso (230 m) und dem Comosee kaum 2 km oberhalb der Breggiaeinmündung bei Cernobbio (im Bild unten) quert, zu dem die Breggia im Süden begleitenden voralpinen Hügelzug, dessen Südabhänge sich in der Poebene verlieren (= Alpengebietsgrenze), durch den Grenzgraben des Rio della Maiocca wieder auf über 500 m Seehöhe ansteigt, auf diesem in Westrichtung dreht und südlich von Pedrinate den südlichsten Punkt der Schweiz passiert.
Danach geht die Staatsgrenze in Nordwestrichtung über, wird im hügeligen Mandrisiotto genannten Voralpengebiet rund um die Ortschaft Stabio 3 x vom Olonazufluss Gaggiolo gequert, steigt sodann in Nordrichtung durch das Valle d`Arzo zum Monte Pravello (1.015 m) an und fällt zum Südufer des Luganersees wieder ab, durchquert den südlichen Teil des Westarmes des Luganersees, verlässt diesen wieder beim Abfluss der Tresa bei Ponte Tresa (im Bild unten), folgt dem Flusslauf der Tresa abwärts bis Fornasette, verlässt dort in Nordrichtung das Tresatal und steigt zum Monte Lema (1.624 m) an, dreht am Monte Paglione (1.554 m) in Westrichtung und fällt zum Ostufer des Lago Maggiore (193 m, tiefster Punkt der Schweiz) bei Scaiano ab.
Die Staatsgrenze quert den See in Westrichtung zwischen Scaiano und der kleinen Ansiedlung Valmare, erreicht damit die italienische Region Piemont und kehrt in die Lepontinischen Alpen zurück, folgt dem Valmare aufwärts und steigt zum Gridone (2.188 m) an, fällt in Nordwestrichtung ins von der Melezza durchflossene Centovalli ab und quert dieses bei Borgnone, steigt durch das Val Ribellasca zur Ostschulter der Punta della Forcoletta an und fällt anschließend ins Valle Onsernone wieder ab, quert dieses und steigt zur Cima Pian del Bozzo (2.191 m) an, dreht am Pizzo di Madéi (2.551 m) in Nordrichtung, erreicht über Pizzo Quadro (2.793 m), Pizzo Biela (2.592 m), Pizzo Mèdola (2.957 m) und Basodino (3.272 m) den Passo San Giacomo (2.313 m), dreht in Südwestrichtung und vereinigt sich nach dem Grieshorn (2.969 m, im Bild unten mit Ghiacciaiogletscher) am Kleinen Grieshorn (2.930 m, Grenzberg Tessin/Wallis/Piemont) wieder mit dem Alpenhauptkamm.
Über Bättelmatthorn (3.044 m), Blinnenhorn (3.374 m), Blinnenjoch (3.018 m), Ofenhorn (3.235 m), Albrunhorn (2.885 m), Bortelhorn (3.193 m) und Wasenhorn (3.246 m) erreicht die Staatsgrenze den südlich gelegenen Monte Leone (3.553 m, höchster Berg der Lepontinischen Alpen), von dem der Alpenhauptkamm weiter in Westrichtung über Schweizer Gebiet zum Simplon verläuft, während die Staatsgrenze in Südrichtung (wieder im Gebiet des Inneren Alpenbogens) über die Punta Valgrande (2.857 m) verläuft und von dort ins Tal der Doveria abfällt, dieses östlich der Grenzortschaft Gondo quert, damit in die Walliser Alpen übertritt, zum Camoscellahorn (2.612 m) ansteigt, nach der Cima Verosso (2.407 m) in Südwestrichtung dreht, den Pizzo Straciugo (2.713 m) und die Cima del Rosso (2.624 m) passiert und sich am Pizzo d’Andolla (3.654 m, im Bild unten) wieder mit dem Alpenhauptkamm vereinigt.
Ab dort folgen Alpenhauptkamm und Staatsgrenze dem Hauptkamm der Walliser Alpen vorerst in Südwestrichtung durch die Weismiessgruppe über Latelhorn (3.198 m) und Joderhorn (3.035 m) zum Monte-Moro-Pass (2.853 m). Weiter durch das Monte-Rosa-Massiv entlang dem Weißgrat wird nach dem Jägerhorn (3.920 m) und dem Nordend (4.609 m) bei der Dufourspitze (4.634 m), deren Gipfel 160 m von der Staatsgrenze entfern innerhalb der Schweiz liegt, nicht nur der höchste Berg der Walliser Alpen und der Schweiz, sondern auch der höchste Gipfel des deutschsprachigen Raumes erreicht.
Auf der südlich der Dufourspitze gelegenen Signalkuppe (4.559 m) liegt auf der italienischen Seite die höchstgelegene Berghütte der Alpen (Capanna Regina Margherita). Es endet dort auch die Region Piemont und die Staatsgrenze verläuft weiter entlang des Gebietes der autonomen italienischen Region Aostatal.
In Westrichtung verlässt sie über den Liskamm das Monte-Rosa-Gebiet, verläuft weiter über das Breithorn (4.164 m) und den Theodulpass (3.301 m) zum Matterhorn (4.478 m) und den Dent d’Hérens (4.171 m), geht in Südwestrichtung und verläuft über Mont Brûlé (3.585 m), Aouille Tseuque (3.554 m), Mont Gelé (3.518 m) und Tête Blanche (3.724 m) zum Mont Vélan (3.731 m), nach dem sie über die Pointe de Barasson (2.963 m) zum Großen St. Bernhard abfällt, in die Grajischen Alpen übertritt, zur Pointe de Drône (2.950 m) wieder ansteigt, den Grand Golliat (3.238 m, im Bild unten) passiert und in Nordwestrichtung am Mont Dolent (3.820 m) das Dreiländereck Schweiz/Italien/Frankreich erreicht.
Der Alpenhauptkamm folgt in Südwestrichtung der Staatsgrenze Italien/Frankreich über das Mont-Blanc-Massiv. Die Grenze des Schweizer Alpengebietes hingegen folgt dem Grenzverlauf Schweiz/Frankreich (Region Auvergne-Rhône-Alpes) in Nordwestrichtung ins Gebiet des Äußeren Alpenbogens über die Tour Noir (3.836 m), die Aiguille d’Argentière (3.901 m) und die Aiguille du Tour (3.540 m) zum Col de Balme (2.191 m, im Bild unten), nach dem sie ins Tal der L`Eau Noir abfällt, dieses bei Le Châtelard quert und in die Savoyer Voralpen übertritt.
Die Staatsgrenze folgt dem Tal des linken L`Eau Noir-Zuflusses La Barberine aufwärts bis kurz vor dessen Austritt aus dem Stausee Lac d’Émosson (im Bild unten), geht in Westrichtung über, steigt zum Grand Perron (2.674 m) an, dreht nach der Pointe de la Terrasse (2.732 m) in Nordwest-, und nach dem Le Cheval Blanc (2.831 m) in Nordrichtung, passiert den Pic de Tenneverge (2.985 m) und dreht am Mont Ruan (3.044 m) neuerlich in Westrichtung.
Nach den Dents Blanches (2.759 m) nimmt die Staatsgrenze wieder Nordrichtung ein, verläuft über die Les Fornets (2.298 m) bis zum Pas de Morgins, steigt zum Tour de Don (1.998 m) an, passiert in Nordwestrichtung den Le Linleu (2.093 m) und die Cornettes de Bise (2.432 m), fällt nach dem Dent du Vélan (2.039 m) in den Talschluss des Tales der La Morge ab und folgt deren Grenztal abwärts bis zur Einmündung der La Morge in den Genfersee bei Saint-Gingolph.
Die Staatsgrenze verläuft von der La Morge-Mündung weiter in Nordnordostrichtung bis zur Mitte des Genfersees zwischen Saint-Gingolph (Kanton Wallis) und der Stadt Vevey (Kanton Waadt, Hauptsitz des Nestle-Konzerns, im Bild unten der Blick über Vevey und den Genfersee auf Saint-Gingolph und das Tal der La Morge), verläuft vorerst in Westrichtung parallel zum französischen Südufer, dreht nach der nördlichen Einmündung der Venoge bei Saint-Sulpice in Südwestrichtung und verbleibt in der Seemitte bis zur am Nordwestufer im Kanton Waadt gelegenen Ortschaft Coppet, gegenüber der am Südostufer der Grenzflusses L’Hermance in der gleichnamigen im Kanton Genf liegenden Grenzortschaft in den Genfersee mündet.
In Südostrichtung erreicht die Staatsgrenze aus der Mitte des Genfersees kommend die L’Hermance-Mündung und folgt dem Flusslauf aufwärts bis zur französischen Grenzortschaft Veigy, wo sie in Südostrichtung den aus Frankreich kommenden Flusslauf verlässt, bei Gy in Ostrichtung dreht und bei Monniaz den Flusslauf des Arve-Zuflusses Le Foron erreicht, diesem in Südwestrichtung bis zur Einmündung in die Arve folgt, die Arve dort quert, nach der am Nordwestfuß des Aussichtsberges Salève gelegenen Ortschaft Veyrier in Westrichtung dreht, den Bach Aire quert (im Bild unten beim Grenzübertritt), nach Soral rund 3 km den Flusslauf der La Laire begleitet, kurz vor deren Einmündung in die Rhône in Südwestrichtung sich vom südlichen Ufer der La Laire entfernt, den Bois de Chancy passiert, das linke Rhôneufer erreicht und in der Strommitte wieder den westlichsten Punkt der Schweiz und damit den Ausgangspunkt der gegenständlichen Beschreibung der Umgrenzung des Schweizer Alpengebietes erreicht.