Der innerhalb Frankreichs gelegene Teil des Alpengebietes liegt gänzlich in den Westalpen und umfasst den westlichsten und südlichsten Teil des gesamten Alpenraumes. Als Grobabgrenzung können die Talschaften der Rhône und der Isère, sowie der Lac du Bourget als Westgrenze des französischen Alpengebietes gesehen werden.
Die Nordwest-, Nord- und Nordostgrenze bilden der Genfersee und die Staatsgrenze zur Schweiz.
Die Ostgrenze des französischen Alpengebietes ist durch die großteils entlang dem Alpenhauptkamm verlaufende Staatsgrenze zu Italien vorgegeben.
Im Süden bildet die Küste des Westlichen Mittelmeeres fast durchgehend zwischen dem östlich der Rhônemündung gelegenen Étang de Berre (bei Martigues siehe Karte unten) im Westen und der Mündung des französisch/italienischen Grenzbaches Torrente San Luigi beim Grenzort Menton im Osten die natürliche Grenze. Nur zwischen Menton und Nizza bildet für rund 4 km die Staatsgrenze zu Monaco die Südgrenze des französischen Alpengebietes.
Im Rahmen gegenständlicher Ausführungen wird für den Zentralalpenteil der Westalpen hinsichtlich Unterteilung des Alpengebietes in Gebirgsgruppen dem Alpeneinteilungsschema gemäß SOIUSA (Suddivisione Orografica Internazionale Unificata del Sistema Alpino; dt: vereinheitlichte internationale orografische Aufteilung des Alpensystems) gefolgt. Die Gebirgsgruppen Nr. 1 bis 8 dieses Schemas, deren Abgrenzungen im Band 1 (siehe dort) bereits beschrieben wurden, liegen ganz oder teilweise auf französischem Staatsgebiet. In der folgenden Abbildung des westlichsten Teiles des Alpengebietes sind diese blau umgrenzt und der jeweils höchste Berg in grüner Farbe vermerkt. Der Verlauf der Staatsgrenzen ist braun eingezeichnet.
1 Alpes Ligures 3 Préalpes de Provence 5 Alpes du Dauphiné 7 Alpes Grées
2 Alpes Maritimes 4 Alpes Cotiennes 6 Préalpes du Dauphiné 8 Préalpes Isère et Savoies
Von den Gebirgsgruppen des Alpenhauptkammes hat Frankreich Gebietsanteile an den Alpes Ligures (siehe Nr.1, dt: Ligurischen Alpen), den Alpes Maritimes (Nr.2, dt: Seealpen), den Alpes Cotiennes (Nr.4, dt: Cottische Alpen) und den Alpes Grées (Nr.7, dt: Grajischen Alpen). Die westlich der Cottischen Alpen liegenden Alpes du Dauphiné (Nr.5, dt: Dauphinealpen) liegen zur Gänze auf französischem Staatsgebiet. Das Hochalpengebiet wird
- im Süden und Südwesten von den von SOIUSA zu den Préalpes de Provence (Nr.3, dt: Provenzalische Voralpen) zusammengefassten Gebieten der gemäß traditioneller innerfranzösischer Einteilung der Alpen (siehe Abbildung unten) eigenständigen Gebirgsgruppen des Luberon und der Monts de Vaucluse, sowie die Préalpes de Digne und Préalpes de Castellane/Préalpes de Grasse;
- im Westen von den zu den Préalpes du Dauphiné (Nr.6, dt: Dauphine-Voralpen) zusammengefassten Gebieten des Vercours, Diois, Dévoluy, Bochaine und Baronnies;
- und im Nordwesten und Norden von den als Préalpes Isère et Savoies (Nr.8, dt: Savoyer Voralpen oder auch Französische Kalkalpen) zusammengefassten Voralpengebirgszügen von Chartreuse, Bauges, Bornes, Chablais, Giffre und Aiguilles-Rouges begrenzt.
Den Préalpes de Provence sind die Alpenausläufergebirge Chaîne des Alpilles (498 m, dt: Alpillen) im Westen -, und Montagne Sainte-Victoire (1.011 m) im Südwesten vorgelagert.
Den Provenzalischen Voralpen südlich vorgelagert sind das Massif de la Sainte Baume sowie die weiter östlich dieses 1.147 m hohen Bergrückens (im Bild unten) südwestlich der Seealpen gelegenen Küstengebirge Massif de Tanneron, Massif de l’Esterel und Massif des Maures.
Gemäß dem System des IX Congresso Geografico Italiano 1924 wurden nicht nur die letztgenannten Gebirgsgruppen, sondern der gesamte Küstenbereich bis zur Rhône-Mündung den Provenzalischen Voralpen zugeordnet (siehe Abbildung unten Nr. 6), weshalb in den folgenden Ausführungen alle Gebirgsgruppen und Bergstöcke dieses Gebietes als Alpenausläufer behandelt werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass außer dem Massif de la Sainte Baume alle anderen Gebirge dieses Küstenabschnitts in den heute gängigen Aufgliederungen der Alpen durchwegs nicht mehr erfasst sind und geologisch als eher mit Korsika/Sardinien und den Pyrenäen im Zusammenhang stehender verschleppter Rest der Apulischen Platte gelten.
Geologisch gesehen gehören zum sich von Fréjus bis Hyères von der Küste aufragenden Massif des Maures nicht nur die sich nordöstlich anschließenden Bergstöcke des Tanneron – und Esterelgebirges, sondern auch die Halbinseln von Saint-Tropez und Giens, die Îles d’Hyères, das westlich von Toulon gelegene Cap Sicié, sowie die westlich des Massif de la Sainte Baume gelegenen “Hausberge” Marseilles Massif du Garlaban, Massif de l’Étoile und Chaîne de l’Estaque.
Das französische Alpengebiet liegt fast ausschließlich im Gebiet des Äußeren Alpenbogens. Wie bereits erwähnt bildet die Staatsgrenze zu Italien die Ostgrenze des französischen Alpengebietes. Diese verläuft vom das Dreiländereck Frankreich/Schweiz/Italien bildenden Mont Dolent in den Grajischen Alpen in grundsätzlicher Südrichtung bis zum bereits in den Ligurischen Alpen liegenden Mont Saccarel (siehe auch Detailbeschreibungen in den Folgekapiteln) entlang dem Alpenhauptkamm, der die Gebiete des Äußeren Alpenbogens von den Gebieten des Inneren Alpenbogens trennt, die im Bereich der Westalpen ausschließlich über den Po in die Adria entwässern.
Nur im Bereich des westlich von Turin sich bis zum Alpenhauptkamm erstreckenden piemontesischen Susatales ist die Staatsgrenze nicht immer ident mit der Kamm- und Gipfelkette des Alpenhauptkammes, sondern sie wechselt 3 x kurz auf die „italienische Seite“ des Alpenhauptkamms (siehe Ausführungen in den Folgekapiteln) und verläuft somit in drei Abschnitten durch Gebiete des dort über die Dora Riparia in den Po und somit in die Adria entwässernden Inneren Alpenbogens. Diese durch den Staatsgrenzenverlauf entstandenen hydrologisch gesehen isolierten und nicht zusammenhängenden drei (flächenmäßig kleinen) Gebiete sind die einzigen Territorien Frankreichs, die ins Adriatische Meer entwässern. Die Karte unten zeigt das Einzugsgebiet des Po-Zuflusses Dora Riparia und es ist die Staatsgrenze zu Frankreich mittels weißer Linie dargestellt; die 3 erwähnten innerhalb Frankreichs gelegenen in die Adria entwässernden Kleingebiete (eines am Nordrand; 2 im Westen) sind dadurch erkennbar.
Es sei einschiebend vermerkt, dass auch der sonstige 488 km lange Grenzverlauf zwischen Frankreich und Italien weitgehend auf dem im Jahr 1947 zwischen Frankreich (als Siegermacht) und Italien geschlossenen Friedensvertrag von Paris basiert. Die reale Grenzlinie verläuft deshalb nicht immer tatsächlich exakt am Kamm, sondern sie wurde aus militärstrategischen Erwägungen abschnittsweise (vor allem im Bereich von Verkehrsübergängen und in Küstennähe) auf der Seite des Kriegsverlierers (Italien) etwas unterhalb der Kammhöhe festgesetzt. Mit Ausnahme der drei oben erwähnten deutlichen Abweichungen, die flächenmäßig relevante Auswirkungen nach sich ziehen, wird ansonsten im Rahmen der folgenden Ausführungen bei Grenzverlaufsbeschreibungen entlang von Einzugsgebietsgrenzen stets von der die Wasserscheide bildenden Kamm- und Gipfelkette als Grenzlinie ausgegangen.
Zur Beschreibung der