Der alpine Teil dieses Gebietes umfasst den größten Teil der zur Region Friuli-Venezia Giulia (dt: Friaul-Julisch Venezien) gehörenden Provinz Trieste (dt: Triest). Während die anderen drei Provinzen dieser Region (Pordenone, Udine und Gorizia) weitgehend zur historischen Landschaft Friaul gehören, bildet diese Provinz den heute zu Italien gehörenden Teil Julisch Veneziens, eines historischen Gebietes, das sich früher über Istrien bis Dalmatien erstreckte und heute zu Slowenien und Kroatien gehört. Die Provinzhauptstadt Triest (im Bild unten von Norden gesehen) ist gleichzeitig auch Regionshauptstadt.
Die Provinz Triest ist mit einer Fläche von 212 km² flächenmäßig die kleinste italienische Provinz. Sie umfasst einen schmalen Küstenstreifen von 41 km Länge und 5 bis 10 km Breite zwischen der Grenze zu Slowenien im Nordosten und Osten und dem Golf von Triest im Südwesten. Im Nordwesten grenzt sie bei der Stadt Monfalcone an die Provinz Gorizia.
Der für gegenständliche Ausführungen relevante alpine Teil des Gebietes ist im Südosten durch das Val Rosandra vom Gebiet der Halbinsel Istrien begrenzt.
Geographisch ist das gesamte Gebiet dem Balkan zuzuordnen. Gemäß vorherrschender Lehrmeinung bildet das nordwestliche Ende der Balkanhalbinsel das innerhalb Sloweniens in Ost-Westrichtung verlaufende Vipavatal bis zur Einmündung der Vipava (it: Vipacco, dt: Wippach) in den Isonzo auf bereits italienischem Staatsgebiet. Das Ende der Balkangrenze bildet dann der Isonzo bis zur Mündung in den Golf von Triest westlich von Monfalcone. Umstritten ist deshalb die Zuordnung des südlich des Vipavatales zwischen diesem und der Küste liegenden Gebirgsstockes des Karsthochplateaus des Triestiner Küstenlandes (in der Karte unten grün umrandet), dessen Südostabhänge auf italienischem Staatsgebiet liegen, Teil der Provinz Triest sind und somit das in diesem Kapitel zu beschreibende Gebiet betreffen. Einigkeit besteht zwar darüber, dass es sich um ein Ausläufergebirge handelt, jedoch divergieren die Meinungen hinsichtlich Zuordnung dieses Gebirgsstockes, was auf die eher akademische Frage hinausläuft, ob es sich bei diesem Karstblock um ein Ausläufergebirge des Dinarischen Gebirges oder um ein Ausläufergebirge der Alpen handelt.
Aus kulturhistorischen Erwägungen wird im Rahmen gegenständlicher Ausführung letzterer Lehrmeinung gefolgt, weshalb als Abrundung am Ende dieses Bandes auch dieses Gebiet näher beschrieben wird. Dieser in Südostrichtung verlaufende Küstenstreifen ist im Südwesten von der Küste des Golfes von Triest und im Nordosten von der parallel zur Küste verlaufenden slowenischen Grenze begrenzt. Seitlich wird dieser Landstreifen im Nordwesten vom Einzugsgebiet des Isonzo-, und im Südosten vom Flusslauf des in Slowenien entsprungenen Rio Rosandra zwischen seinem Übertritt auf italienisches Staatsgebiet bei Botazzo (im Bild der dortige Grenzübergang) und seiner Meereinmündung in den südlichen Vororten Triests, begrenzt.
Ausgehend von dieser Flussmündung erfolgt die Abgrenzungsschilderung im Uhrzeigersinn:
An der Küste zwischen Rosandramündung und Monfalcone liegen nordwestlich der Mündung die Hafenstadt Triest und deren nordwestlicher Vorort Barcola. Es folgen die ebenfalls noch zum Gemeindegebiet von Triest zählenden Ortschaften Miramare, Grignano und Santa Croce. Unmittelbar anschließend beginnt das Gemeindegebiet der Streusiedlung Duino-Aurisina mit den Ortsteilen Villaggio San Mauro, Sistiana und Duino.
Zwischen Monfalcone und der bereits zur Provinz Triest gehörenden Ortschaft Duino entspringt unterhalb des Ortes San Giovanni al Timavo der Fluss Timavo aus 3 Quellen (im Bild unten) und mündet nach 2 km in einen künstlichen Kanal, der weitere 3 km später das Meer erreicht.
Mit diesen 2 km gilt der Timavo als einer der kürzesten Flüsse der Welt, was deshalb unrichtig ist, da es sich beim Timavo tatsächlich um den slowenischen Fluss Reka handelt, der im slowenisch/kroatischen Grenzgebiet entspringt, nach 50 km bei der 15 km östlich von Triest liegenden slowenischen Ortschaft Škocjan (dt: St. Kanzian, it: San Canciano) in ein Karsthöhlensystem einfließt (siehe Bild unten) und 38 km weiter nordwestlich am Ostrand der Stadt Monfalcone als Timavo wieder zu Tage tritt (siehe dazu auch Ausführungen in Band 6 Slowenien).
Der Ursprung des Flusses liegt somit im Dinarischen Gebiet. Er führt jedoch auch alpine Gewässer (Einsickerungen vom Karsthochplateau) mit sich. Zwischen der Timavomündung und der Rosandramündung ergießt sich kein Gewässer ins adriatische Meer, da sowohl die Gewässer des zu Slowenien gehörenden Karsthochplateaus, als auch alle von dort Richtung Meer abfließenden Gewässer im Karstboden versickern und unterirdisch (und großteils unerforscht), – sei es über das unterirdische Höhlensystem der Reka oder über sonstige noch unentdeckte Abflüsse -, ihren Weg zum Meer finden. Westlich des Mündungsbereiches des Timavo liegt das Hafengebiet von Monfalcone, durch das die Einzugsgebietsgrenze des Isonzo verläuft, der die Gebietsgrenze des Küstenlandes die Küste verlassend in Nordrichtung folgt, den Westrand des Naturschutzgebietes rund um die Seen von Doberdò (Riserva naturale regionale laghi di Doberdo‘ e Pietrarossa) passiert und die am Rande des Karsthochplateaus verlaufende slowenische Grenze im Bereich der Grenzortschaften Palchisce/Nove Selo erreicht.
Die Besonderheit des Karsthochplateaus, dessen italienischer und somit für dieses Kapitel relevanter Anteil sich auf dessen Südostabhänge zwischen dem Plateaurand, auf dem die Staatsgrenze verläuft, und der Küstenlinie beschränkt, ist, dass es dort keine Oberflächengewässer und deshalb auch keine Wasserscheiden gibt. Auch gibt es keine Gebirgspässe im engeren Sinn, sondern bloß einige Auffahrten von der Küste zur Staatsgrenze an den Plateaurand. Diese haben allerdings durchaus Gebirgsstraßencharakter und sind zum Teil sehr steil, zumal der Plateaurand stellenweise deutlich mehr als 400 m Seehöhe erreicht.
Im Nordwestteil des Küstengebietes führen außer einer von Monfalcone über das erwähnte italienische Naturschutzgebiet in die slowenische Ortschaft Brestovica pri Komnu führende Straße nur unbedeutende Nebenstraßen und Güterwege aufs Hochplateau nach Slowenien. Bedeutendster Grenzübergang ist jener von Fernetti/Seţana, über den die Hauptverkehrsverbindungen (Südbahnstrecke, Autobahn, Hauptstraße) zwischen der italienischen Küste und den zentralslowenischen Ballungsräumen verlaufen.
Über den 4 km nordwestlich von Fernetti liegenden Grenzübergang Monrupino/Voglje verläuft eine Nebenstraße und es erreicht dort auch die aus Nova Gorica kommende Karstbahn Italien. Vom 12 km südöstlich von Fernetti (im Bild unten der Grenzübergang) gelegenen Grenzort Pesse di Grozzana führt in Nordostrichtung eine Nebenstraße ins slowenische Lipica (it: Lipizza; ursprünglicher Zuchtort der gleichnamigen Pferderasse).
In Südostrichtung führt die Hauptverbindungsstraße Nr. 7 (Triest-Rijeka) von Pesse di Grozzana über den slowenischen Grenzort Krvavi potok in die slowenische Ortschaft Kozina, wo sie von der Autobahn Laibach-Koper gekreuzt wird. Die folgende Route der slowenischen Staatsstraße Nr. 7 (E 61) von Kozina nach Rijeka gilt (in Fortsetzung des Val Rosandra) bis Matulji als Landgrenze der Halbinsel Istrien.
Unweit des Grenzübergangs Grozzana/Kozina fällt die Staatsgrenze ins Val Rosandra zum Grenzort Botazzo ab. Das Val Rosandra bildet einen Einschnitt in das Karsthochplateau im Süden Triests, der, – wie bereits erwähnt -, als Landgrenze der Halbinsel Istrien gilt.
Die Küstenlinie dreht nach der Rosandramündung in den südlichen Vororten Triests von Süd- in Westrichtung und bildet eine kleine, 10 km in den Golf von Triest hineinragende Halbinsel, die bereits als Teil Istriens gilt und die Bucht von Muggia im Norden von der Bucht von Koper im Süden trennt. Diese Halbinsel wird durch die Staatsgrenze, die vom Grenzort Botazzo im Rosandratal weiter in Westrichtung über zur Halbinsel Istrien gehörendes Gebiet verläuft und nach rund 16 km nahe der Spitze der Halbinsel beim Grenzort Lazzaretto (Gemeinde Muggia) die Adria in der Bucht St. Bartholomä erreicht (im Bild unten der dortige Grenzstein am Strand), in einen (kleineren) italienischen Nordteil und einen slowenischen Südteil aufgeteilt.
Dieser kaum 50 km² große, von der Rosandra, der Staatsgrenze und der von Lazzaretto über Villaggio Castelletto, San Rocco und Muggia bis zur Rosandramündung verlaufenden Küstenlinie begrenzte Teil des italienischen Hoheitsgebietes ist das einzige Gebiet Istriens, das gemäß dem auf den Pariser Friedensverträgen von 1947 und dem Londoner Memorandum von 1954 basierenden Vertrag von Osimo 1975 unter italienischer Hoheitsverwaltung verblieben ist.
Die Grenze des alpinen Teiles des Küstenlandes verlässt bei Botazzo die Staatsgrenze und folgt dem Flusslauf der Rosandra abwärts bis zur Mündung in den Golf von Muggia im Süden der Hafenstadt Triest, womit der Ausgangspunkt der Abgrenzungsschilderung wieder erreicht ist.
Der 15 km lange Torrente Rosandra entspringt im Gebiet der slowenischen Gemeinde Hrpelje-Kozina auf über 400 m Seehöhe als Glinščice. Der Bach überschreitet nach rund 6 km beim Grenzort Botazzo (slow: Botač, 180 m) die Staatsgrenze zu Italien, stürzt kurz nach dem Grenzübertritt über einen 30 m hohen Wasserfall (im Bild unten) und durchfließt danach ein sehr enges Tal, dessen Umgebung zum Naturreservat Riserva naturale regionale della Val Rosandra erklärt worden ist.
Der Sturzbach verlässt diese Schlucht bei der Ortschaft Bagnoli della Rosandra (50 m), die zur Gemeinde San Dorligo della Valle gehört, und mündet in den südlichen Vororten Triests in die Adria. Durch das Val Rosandra führte auch die heute als Radweg benutzte Bahntrasse der historischen Eisenbahnlinie Triest-Rijeka (im Bild unten).
Am Talausgang in Bagnoli befindet sich das Rifugio Mario Premuda (im Bild unten) der Società Alpina delle Giulie (eine Triester Sektion des CAI).
Dieses Refugio liegt auf 82 m Seehöhe und ist die tiefst gelegene Alpenvereinshütte. Sie liegt fast 4.500 Höhenmeter tiefer als die ebenfalls in Italien liegende höchstgelegene Berghütte Europas (siehe Ausführungen im Vorkapitel Po(Sesia)-Gebiet).