Band 6 – Die Alpengebiete der nicht am Alpenhauptkamm liegenden Staaten Monaco – Liechtenstein – Deutschland – Ungarn – Slowenien – Kroatien – Serbien
Das meist von Ebenen umgebene und somit natürlich abgegrenzte Alpengebiet steht nur in drei Abschnitten mit anderen Gebirgen in Zusammenhang, wodurch eine mehr oder weniger künstlich- bis willkürliche Grenzdefinition in diesen Gebieten notwendig ist.
- Im Südwesten (Ligurien) grenzen die Alpen an die Apenninen (siehe Ausführungen in Band 1 und 2). Die dortige, kaum 40 km (Luftlinie) lange Trennlinie wurde von der vorherrschenden Lehrmeinung zwischen der Küstenstadt Savona und der im Tanarotal gelegenen Stadt Ceva entlang der historischen Verkehrsverbindung zwischen Küste und Poebene über den Colle di Cadibona und anschließender Querung der Bormidatäler festgesetzt und ist eher unumstritten.
- Komplizierter ist die Grenzziehung im Nordwesten des Alpengebietes in Frankreich, der Schweiz und Deutschland zum Juragebirge (siehe Folgekapitel Deutschland sowie Ausführungen in Band 3 – Frankreich und Band 4 – Schweiz). Die dort von der Lehrmeinung gezogene Trennlinie orientiert sich vorwiegend rein wissenschaftlich an der unterschiedlichen Geologie der beiden Gebirgszüge. Wenn auch im Detail aus unterschiedlichen, meist kulturhistorischen Erwägungen nicht immer unumstritten und für das geologisch ungeschulte Auge auch nicht immer nachvollziehbar findet die Grenzziehung auf Basis geologischer Gesichtspunkte überwiegende Akzeptanz.
- Im Südosten, in Slowenien und Kroatien gehen die Alpen ins Dinarische Gebirge über. Hinsichtlich exakter Grenzziehung finden sich nur spärliche Angaben in der einschlägigen Literatur. Unumstritten ist lediglich, dass die im Karstgebiet am Nordostrand der Stadt Postojna liegende Pforte von Adelsberg (slow: Postojnska vrata, dt: auch Adelsberger Sattel), die allerdings keine Wasserscheide darstellt, als Grenze zwischen diesen Gebirgszügen anzusehen ist. Der restliche Grenzverlauf westlich und östlich von Postojna ist kaum begründet definiert und es wird vermutlich deshalb vielfach und unhinterfragt die einigermaßen unumstrittene Definition der Grenze der Balkanhalbinsel zwischen Belgrad und Adria (siehe Karte unten) mit der Gebietsgrenze zwischen Alpen und Dinarischem Gebirge gleichgesetzt.
Diese verläuft von Belgrad westwärts entlang der Save durch Kroatien hindurch über Zagreb bis zur Einmündung der Krka bei Breţice in Slowenien. Weiter die Krka aufwärts und über deren Quellberge und Šmarje-Sap in Westrichtung hinab ins von der Ljubljanica durchflossenen Laibacher Becken (Laibacher Moor). Sodann das Ljubljanicatal aufwärts bis zum Adelsberger Sattel und weiter 10 km in Westrichtung bis zum den Talschluss des Vipavatales bildenden Plateaus von Razdrto. Von dort in Nordwestrichtung das Vipavatal hinunter bis zur Einmündung in den Isonzo in Italien südlich von Görz (Linie Postojna-Ajdovščina-Gorizia). Schließlich in Südrichtung dem Isonzo folgend bis zu dessen Mündung in den Golf von Triest bei Monfalcone.
Die Südostgrenze des Alpengebietes
Die oben beschriebene Alpengrenze westlich von Postojna ist nicht unumstritten. Es wird vielfach auch die Meinung vertreten, dass das Küstengebiet südlich des Vipavatales nicht als Ausläufer des Dinarischen Gebirges, sondern als Ausläufergebirge der Alpen anzusehen ist, weshalb die Alpengrenze westlich der Donau/Adria-Wasserscheide, die rund 10 km westlich der Pforte von Adelsberg das Plateau von Razdrto in Nord-Südrichtung quert, gemäß dieser These nicht in Nordwestrichtung dem Vipavatal folgend, sondern in Südwestrichtung (in obiger Balkankarte durch rote Linie markiert) weiter verläuft. Nach Querung des Rekatales bei der zur Gemeinde Divača gehörenden Ortschaft Škocjan erreicht sie die Südabhänge des Küstengebirges, entlang derer die Staatsgrenze zu Italien verläuft. Rund 10 km südwestlich von Divača erreicht die Alpengrenze im Gemeindegebiet von Kozina den Talschluss des Dolina Glinščice (it: Val Rosandra), das die geographische Nordostgrenze der Halbinsel Istrien bildet. Dem Flusslauf des Reka Glinščice folgend überschreitet die Alpengrenze nach 6 km die Staatsgrenze zu Italien und endet im Mündungsbereich des in Italien Rosandra genannten Baches am Golf von Triest am südlichen Stadtrand von Triest (Linie Postojna-Kozina-Triest).
Aber auch zum beschriebenen Grenzverlauf östlich von Postojna gibt es abweichende Lehrmeinungen. Zwar wird ebenso die Save westlich von Belgrad als südöstliche Alpengrenze angesehen, jedoch nicht bis zur Krkaeinmündung bei Brezice in Slowenien, sondern nur ihr schiffbarer Teil bis zur Kupamündung bei der in Kroatien liegenden Stadt Sisak, die über 50 km flussabwärts von Zagreb im Zentrum Nordkroatiens nahe der Westgrenze Slawoniens liegt. Dies belegen ältere Beschreibungen der Geographie des „Königreichs der Kroaten, Dalmatiner und Slawonen“, die auch in Meyers Konversations-Lexikon von 1889 übernommen worden sind. Die entsprechende Textpassage lautet dort wie folgt:
Geographisch zerfällt das Land in zwei durch die Kupa getrennte Gebiete: eine nördliche, von den Ausläufern der südöstlichen Alpen bedeckte waldreiche Berglandschaft und ein südliches Hochland von kalkartigem Gestein der Karstformation. Zu den Alpen gehört das aus der Steiermark herüberreichende Matzelgebirge; ihm folgt das Ivancica (1.061 m) und Kalnikgebirge (639 m). Nördlich von Zagreb erhebt sich der isolierte Stock des vulkanischen Sljemegebirges (1.035 m). Der niedrige Bjielo-Vrh bildet die Verbindung mit den slawonischen Gruppen, die den Kessel von Požega einschließen, und deren höchste Gipfel der Czerni-Vrh (827 m), Papok (954 m) und Brezovo-Polje (984 m) sind. Nach einer Unterbrechung taucht als letztes Glied das Verdnikgebirge oder die Frusca Gora (537 m) auf. Eine Berginsel bildet der Garic mit dem Hunka (484 m), eine andere südlich von der Gurk das Uskokengebirge (1.175 m).
Zum letzten Satz sei angemerkt, dass der heute gebräuchliche Name des Garic Moslavačka gora lautet und mit der Gurk der slowenische rechte Savezufluss Krainer Gurk (Krka) (und nicht der linke Kärntner Drauzufluss oder der ebenfalls Krka genannte kroatische Adriazufluss bei Šibenik) gemeint ist. Das Uskokengebirge ist auch unter dem kroatischen Namen Žumberak (slow: Gorjanci) bekannt.
Nimmt man den durch Kroatien fließenden Unterlauf der Kupa als Alpengrenze (in obiger Karte durch gelbe Linie dargestellt), so zählt neben dem südlich von Zagreb gelegenen Hügelland des Vukomeričke gorice auch der Žumberak (im Bild unten mit Funkturm am Gipfel) als Alpengebiet.
In den weiteren Ausführungen werden sowohl die Küstengebirge zwischen Triest und Görz, als auch die Vukomeričke gorice (im Bild unten) und der Žumberak als Alpengebiet behandelt.
Weitergehende Theorien, wonach nicht die Kupa sondern die weiter südlich gelegene Una die Alpengrenze sei; oder die Halbinsel Istrien als Alpengebiet angesehen wird, werden außer Acht gelassen und es wird von folgendem Verlauf der Südostgrenze des Alpengebietes ausgegangen:
Wie die Balkangrenze von Belgrad in Westnordwestrichtung die Save aufwärts nach Kroatien bis zur Kupamündung in Sisak. Dann, – abweichend von der Balkangrenze -, die Kupa in Westrichtung aufwärts entlang der Südabhänge der Vukomeričke gorice und des Uskokengebirges bis zur nordseitigen Einmündung der Kamenica bei Kamanje (im Bild unten die dortige Brücke über die Kupa), ab wo die Kupa (slow: Kolpa) zum Grenzfluss zwischen Kroatien (Südufer) und Slowenien wird, und weiter die Kupa aufwärts bis zur Lahinjamündung südlich der slowenischen Stadt Metlika.
Innerhalb Sloweniens die Lahinja aufwärts bis zur Einmündung der Krupa, ab dort in Nordwestrichtung die Krupa aufwärts bis zu deren Quellen bei Semič und nach der Passhöhe Brezovica das Tal des Baches Črmošnjica, welches das alpine Uskokengebirge vom westlich gelegenen dinarischen Kočevski Rog trennt, hinab bis zu dessen Mündung (als Radešica) in die Krka im Gemeindegebiet von Dolenjske Toplice.
Nunmehr wieder der Balkangrenze folgend in Westrichtung die Krka aufwärts und die Krka-Quellen sowie das Becken von Grosuplje passierend über Šmarje-Sap und durch das Laibacher Moor (im Bild unten) über Postojna (Postojnska vrata) bis zum Plateau von Razdrto.
Von dort wieder abweichend von der Balkangrenze in Südwestrichtung über Divača bis zum Talschluss des Val Rosandra bei Kozina. Danach in Nordwestrichtung der Rosandra abwärts auf italienisches Staatsgebiet folgend bis zu deren Mündung in den Golf von Triest am südlichen Stadtrand Triests.