Obgleich in allen 6 Bänden gegenständlicher Ausführungen die Verkehrswege und die Entwässerung des Alpengebietes und weniger die Einteilung und Benennung der Einzelnen Gebirgsgruppen im Vordergrund steht, scheinen an dieser Stelle doch einige ergänzende Erörterungen angebracht, zumal die (nicht immer einheitliche) Schweizer Sicht der Alpeneinteilung erheblich von den vorherrschenden Lehrmeinungen abweicht. Bei den traditionellen Schweizer Gebirgsgruppenbezeichnungen (siehe Abbildung unten) stehen politische Namensgebungen (nach Kantonsnamen) im Vordergrund (jedem Kantönli seine Gebirgsgruppe), was angesichts von fast 20 das Alpengebiet berührenden Kantonen auf einer Fläche von kaum 30.000 km² zu keinem befriedigenden Ergebnis führen kann.
Wie schon in Band 1 festgehalten lehnen sich die Begrifflichkeiten, Abgrenzungen und Benennungen der einzelnen Gebirgsgruppen in gegenständlichen Ausführungen hinsichtlich der Westalpen (und teilweise der Rätischen Alpen) an die Einteilung gemäß SOIUSA (Suddivisione Orografica Internazionale Unificata del Sistema Alpino)-, hinsichtlich der Ostalpen (mit Ausnahme der Rätischen Alpen) an die AVE (AlpenVereinsEinteilung der Ostalpen) an. Da von allen Ostalpen-Gebirgsgruppen (mit Ausnahme der bereits beschriebenen Grenzgebiete am rechten Alpen – und Hochrheinufer in den Kantonen St. Gallen und Schaffhausen) nur die Rätischen Alpen (teilweise) auf Schweizer Staatsgebiet liegen, werden im Folgenden im Lichte der SOIUSA-Einteilung ergänzende Kommentare bezüglich der auf Schweizer Staatsgebiet liegenden Gebirgsgruppen abgegeben bzw. werden aus Übersichtsgründen von der SOIUSA-Sicht geringfügig abweichende verfeinernde Unterteilungen vorgenommen.